Sanierungsgebiet Hafen - Ost

Stand 03/2022: Das Gebiet rum um den östlichen Teil des Hafens wird neu entwickelt, so dass mit dem Umzug des Industriehafens ein neues Stadtquartier entstehen kann.
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Inhaltliche Beschreibung

Im Gebiet Hafen-Ost liegen erhebliche funktionale und städtebauliche Missstände vor. Beispiele dafür sind die Getreidesilos, die nicht mehr genutzt werden und das Grundstück Harniskaispitze, das brachliegt. Das Gebiet hat aber auch zahlreiche Stärken und bietet Potenziale für die städtebauliche Entwicklung Flensburgs. Das im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen aufgestellte integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept zeigt für das Hafen-Ost-Gebiet eine langfristige und grundlegende Planungsperspektive auf. Es soll zu einem urbanen gemischt genutzten Hafenquartier entwickelt werden, das sich an den Zielen der Nachhaltigkeit orientiert.
 

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

RV-23/2015 vom 26.03.2015, RV-15/2019 vom 21.02.2019, RV-134/2020 vom 04.12.2020; RV-110/2022 vom 01.12.2022
 


Aktueller Bearbeitungsstand

Die vorbereitenden Untersuchungen und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept wurden am 21.02.2019 durch die Ratsversammlung beschlossen. Des Weiteren wurde der Ratsbeschluss für die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet gefasst. Im Oktober 2019 wurde die Maßnahme in das Bund-/Länder-Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau aufgenommen. Es erfolgte die Veröffentlichung der Sanierungssatzung, so dass seit dem 04.01.2020 das Gebiet als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet (gemäß Baugesetzbuch) gilt. Als treuhänderischer Sanierungsträger wurde die IHR Sanierungsträger/Flensburger Gesellschaft für Stadterneuerung mbH mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme beauftragt. In den vom 16.-18. Januar 2020 stattgefundenen Beteiligungswerkstätten wurde auf den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen und den Inhalten des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes aufgebaut und Planungskriterien vertieft, die die Grundlage für die nächsten Planungsschritte (städtebaulicher Rahmenplan, Bauleitplanung) bilden werden. Am 25.06.2020 hat die Ratsversammlung Leitlinien für die Entwicklung des Sanierungsgebietes Hafen-Ost zu einem nachhaltigen urbanen Quartier und die Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans im kooperativen Verfahren beschlossen. Im ersten Halbjahr 2021 wurde ein erstes Interessenbekundungsverfahren zur Grundstücksentwicklung durchgeführt, um einen Partner/eine Partnerin für die bauliche Entwicklung eines Grundstücks mit Wohn- und gewerblicher Nutzung zu ermitteln, der/die an der Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans mitwirkt und auf Basis der vom Rat beschlossenen Leitlinien eine Idee für Teilflächen des Plangebietes entwickelt und das Bauvorhaben umsetzt.
Von Herbst 2021 bis Dezember 2022 wurde der städtebauliche Rahmenplan in einem moderierten kooperativen Planungsverfahren von einer Bürogemeinschaft aus den Disziplinen Städtebau/Stadtplanung, Freiraumplanung und Verkehrsplanung in enger Abstimmung mit der Stadt Flensburg unter Beteiligung mehrerer Arbeitsgruppen und der Öffentlichkeit erarbeitet.
Dieser wurde am 1. Dezember 2022 von der Ratsversammlung verabschiedet. Von Februar bis April 2023 wurde der Rahmenplan und die kooperative Verfahrensweise in einer umfangreichen Ausstellung im Robbe & Berking Museum veröffentlicht.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Als nächste Planungsschritte, werden Bebauungspläne aufgestellt und es wird ein Wettbewerb für die öffentlichen Freiflächen und Straßen ausgelobt. Es werden die ersten Einzelmaßnahmen umsetzbar sein, wie z.B. der Umbau und die Umnutzung des Stadtspeichers (Harniskai 22) zu einem Bürogebäude.
Die Umsetzung erfolgt über die Maßnahmenplanung und wird voraussichtlich einen Zeitraum von ca. 15 Jahren in Anspruch nehmen.

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten- und Finanzierungsübersicht wurde für 2023 vorerst zurückgestellt.

 

Einwohner*innenbeteiligung

Formelle Beteiligung – entsprechend dem rechtlichen Rahmen
Informelle Beteiligung – Erörterung zur Entscheidungsvorbereitung
Im Zuge der Aufstellung von Planungszielen finden Einwohner*innenbeteiligungen statt. Es wird bereits eine „gläserne Akte“ über den Fortgang des Verfahrens geführt.


Weitere Informationen

Gläserne Akte
Informationen vom Sanierungsträger FGS


                             Förderung