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14 Leben unter Wasser

Der Ozean treibt globale Systeme an, die die Erde für die Menschheit bewohnbar machen. Unser Regenwasser, unser Trinkwasser, das Wetter, das Klima, die Küsten, ein Großteil unserer Nahrung und sogar der Sauerstoff in der Luft, die wir atmen, werden letztlich alle vom Meer bereitgestellt und reguliert. 

Ein sorgsamer Umgang mit dieser essentiellen globalen Ressource ist ein Schlüsselmerkmal für eine nachhaltige Zukunft. Derzeit ist jedoch eine kontinuierliche Verschlechterung der Küstengewässer aufgrund von Verschmutzung zu beobachten, und die Versauerung der Ozeane wirkt sich negativ auf das Funktionieren der Ökosysteme und die Artenvielfalt aus. Dies wirkt sich auch negativ auf die Kleinfischerei aus. 

Die Rettung unserer Ozeane muss eine Priorität bleiben. Die biologische Vielfalt der Meere ist entscheidend für die Gesundheit der Menschen und unseres Planeten. Meeresschutzgebiete müssen effektiv verwaltet und gut ausgestattet werden und es müssen Vorschriften erlassen werden, um Überfischung, Meeresverschmutzung und Ozeanversauerung zu reduzieren.

Aktivste Vorschläge

Aktuell gibt es keine Vorschläge
14.1
Bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung, insbesondere durch vom Lande ausgehende Tätigkeiten und namentlich Meeresmüll und Nährstoffbelastung, verhüten und erheblich verringern.
14.2
Bis 2020 die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaften und schützen, um unter anderem durch Stärkung ihrer Resilienz erhebliche nachteilige Auswirkungen zu vermeiden, und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung ergreifen, damit die Meere wieder gesund und produktiv werden.
14.3
Die Versauerung der Ozeane auf ein Mindestmaß reduzieren und ihre Auswirkungen bekämpfen, unter anderem durch eine verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen.
14.4
Bis 2020 die Fangtätigkeit wirksam regeln und die Überfischung, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei und zerstörerische Fangpraktiken beenden und wissenschaftlich fundierte Bewirtschaftungspläne umsetzen, um die Fischbestände in kürzestmöglicher Zeit mindestens auf einen Stand zurückzuführen, der den höchstmöglichen Dauerertrag unter Berücksichtigung ihrer biologischen Merkmale sichert.
14.5
Bis 2020 mindestens 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit dem nationalen Recht und dem Völkerrecht und auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen erhalten.
14.6
Bis 2020 bestimmte Formen der Fischereisubventionen untersagen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, Subventionen abschaffen, die zu illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischerei beitragen, und keine neuen derartigen Subventionen einführen, in Anerkennung dessen, dass eine geeignete und wirksame besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder einen untrennbaren Bestandteil der im Rahmen der Welthandelsorganisation geführten Verhandlungen über Fischereisubventionen bilden sollte.
14.7
Bis 2030 die sich aus der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen ergebenden wirtschaftlichen Vorteile für die kleinen Inselentwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder erhöhen, namentlich durch nachhaltiges Management der Fischerei, der Aquakultur und des Tourismus.
14.A
Die wissenschaftlichen Kenntnisse vertiefen, die Forschungskapazitäten ausbauen und Meerestechnologien weitergeben, unter Berücksichtigung der KRITERIEN UND LEITLINIEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN OZEANOGRAPHISCHEN KOMMISSION FÜR DIE WEITERGABE VON MEERESTECHNOLOGIE, um die Gesundheit der Ozeane zu verbessern und den Beitrag der biologischen Vielfalt der Meere zur Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der kleinen Inselentwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder, zu verstärke.
14.B
Den Zugang der handwerklichen Kleinfischer zu den Meeresressourcen und Märkten gewährleisten.
14.C
Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen verbessern und zu diesem Zweck das Völkerrecht umsetzen, wie es im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen niedergelegt ist, das den rechtlichen Rahmen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen vorgibt, worauf in Ziffer 158 des Dokuments DIE ZUKUNFT, DIE WIR WOLLEN hingewiesen wird.
Dieses Ziel hat keine lokalen Ziele