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2 Kein Hunger

Nach Jahrzehnten des stetigen Rückgangs begann die Zahl der Menschen, die an Hunger leiden - gemessen an der Prävalenz der Unterernährung - im Jahr 2015 wieder langsam zu steigen. Aktuelle Schätzungen zeigen, dass fast 690 Millionen Menschen hungern, das sind 8,9 Prozent der Weltbevölkerung - ein Anstieg um 10 Millionen Menschen in einem Jahr und um fast 60 Millionen in fünf Jahren.

Die Welt ist nicht auf dem Weg, bis 2030 Kein Hunger zu erreichen. Wenn sich die jüngsten Trends fortsetzen, würde die Zahl der von Hunger betroffenen Menschen bis 2030 die Marke von 840 Millionen überschreiten.

Nach Angaben des Welternährungsprogramms leiden 135 Millionen Menschen an akutem Hunger, vor allem aufgrund von menschengemachten Konflikten, Klimawandel und Wirtschaftsabschwüngen. Die COVID-19-Pandemie könnte diese Zahl nun verdoppeln, so dass bis Ende 2020 weitere 130 Millionen Menschen von akutem Hunger bedroht sind.

Mit mehr als einer Viertelmilliarde Menschen, die potenziell vom Hungertod bedroht sind, muss schnell gehandelt werden, um Nahrungsmittel und humanitäre Hilfe für die am meisten gefährdeten Regionen bereitzustellen.

Gleichzeitig  ist ein tiefgreifender Wandel des globalen Ernährungs- und Landwirtschaftssystems notwendig, um die mehr als 690 Millionen Menschen zu ernähren, die heute hungern - und die  zusätzlichen 2 Milliarden Menschen die die Welt bis 2050 haben wird. Die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität und eine nachhaltige Nahrungsmittelproduktion sind entscheidend, um die Gefahren des Hungers zu lindern.

Aktivste Vorschläge

Aktuell gibt es keine Vorschläge
2.1
Bis 2030 den Hunger beenden und den Zugang aller Menschen, insbesondere der Armen und Menschen in gefährdeten Situationen, einschließlich Kleinkindern, zu sicherer, nahrhafter und ausreichender Nahrung das ganze Jahr über sicherstellen.
2.2
Bis 2030 alle Formen der Fehlernährung beenden, einschließlich durch Erreichung der international vereinbarten Zielvorgaben in Bezug auf Wachstumshemmung und Auszehrung bei Kindern unter 5 Jahren bis 2025, und den Ernährungsbedürfnissen von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen Rechnung tragen.
2.3
Bis 2030 die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen von kleinen Nahrungsmittelproduzenten, insbesondere von Frauen, Angehörigen indigener Völker, landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Weidetierhaltern und Fischern, verdoppeln, unter anderem durch den sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Grund und Boden, anderen Produktionsressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten sowie Möglichkeiten für Wertschöpfung und außerlandwirtschaftliche Beschäftigung.
2.4
Bis 2030 die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelproduktion sicherstellen und resiliente landwirtschaftliche Methoden anwenden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern.
2.5
Bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz- und Haustieren und ihren wildlebenden Artverwandten bewahren, unter anderem durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu den Vorteilen aus der Nutzung der genetischen Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung dieser Vorteile fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart.
2.A
Die Investitionen in die ländliche Infrastruktur, die Agrarforschung und landwirtschaftliche Beratungsdienste, die Technologieentwicklung sowie Genbanken für Pflanzen und Nutztiere erhöhen, unter anderem durch verstärkte internationale Zusammenarbeit, um die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern zu verbessern.
2.B
Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den globalen Agrarmärkten korrigieren und verhindern, unter anderem durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung im Einklang mit dem Mandat der DOHA-ENTWICKLUNGSRUNDE.
2.C
Maßnahmen zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der Märkte für Nahrungsmittelrohstoffe und ihre Derivate ergreifen und den raschen Zugang zu Marktinformationen, unter anderem über Nahrungsmittelreserven, erleichtern, um zur Begrenzung der extremen Schwankungen der Nahrungsmittelpreise beizutragen.
Dieses Ziel hat keine lokalen Ziele