Blasberg - Wohnbebauung

Stand 04/2024: Der hintere Bereich des Grundstückes Blasberg 5 ist für eine Wohnbebauung vorgesehen.
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Inhaltliche Beschreibung

Im rückwärtigen Bereich des Grundstückes Blasberg 5 ist eine Wohnbebauung vorgesehen, für die ein Bebauungsplan erforderlich ist.
 

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Aufstellungsbeschluss RV-137/2017 vom 09.11.2017 ; Entwurfs-  und Auslegungsbeschluss RV-130/2021 vom 02.11.2021

 

Aktueller Bearbeitungsstand

Durch den Aufstellungsbeschluss wurde der Verwaltung der Planungsauftrag erteilt. Die öffentliche Auslegung wurde durchgeführt. Aufgrund einer vom Vorhaben unabhängigen Gerichtsentscheidung zu §13 BauGB ist eine erneute Veröffentlichung erforderlich. Die Beschlussfassung ist in Vorbereitung.



Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Der Satzungsbeschluss wird vorbereitet.

 

Kosten soweit bezifferbar

Mit der Planung sind keine städtischen Investitionen verbunden.

  

Einwohner*innenbeteiligung

Formelle Beteiligung
Es wurde eine öffentliche Bürger*innenversammlung durchgeführt. Außerdem erfolgte eine öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung. Auf Versammlung und Auslegung wurden die im Quartier tätigen Foren u.ä. schriftlich hingewiesen. 


Weitere Informationen

Aufstellungsbeschluss mit Karten
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss