Inhaltliche Beschreibung
Auf dem Grundstück Ballastbrücke 1 soll die ehemalige Pumpstation zu einem Wohn- und Geschäftshaus und eventuell Gastronomie umgenutzt werden.
Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt
Aufstellungsbeschluss RV-125/2021 vom 09.12.2021
Aktueller Bearbeitungsstand
Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde der Planungsprozess eingeleitet.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss mit anschließender öffentlicher Auslegung ist in Vorbereitung.
Kosten soweit bezifferbar
Es handelt sich um ein privates Vorhaben.
Einwohner*innenbeteiligung
Formelle Beteiligung
Für die öffentliche Versammlung erfolgte eine amtliche Bekanntmachung. Hierzu und der späteren öffentlichen Auslegung werden betroffene Foren informiert.
Weitere Informationen
Die Stadt Flensburg muss dieses Bauvorhaben stoppen.
Das Grundstück liegt im Sanierungsgebiet Hafen-Ost und gehört der Stadt Flensburg. Im Rahmenvertrag Hafen-Ost, wurde vereinbart, dass alle stadteigenen Grundstücke nur per Erbbaurecht vergeben werden dürfen. Diese Regelung ist lange bekannt gewesen, trotzdem konnte das Architektenbüro Holt-Nicolaisen das Grundstück kaufen. Der Trick war, dass der Rahmenvertrag zeitlich später beschlossen wurde.
Es ist keine Wohnbebauung geplant, sondern eine 3-stöckiges Architektenbüro mit Tiefgarage und oberirdischen PKW-Stellplätzen direkt neben dem Lautrupsbach. Der Begriff Wohnbebauung ist irreführend und kann gestrichen werden.